DAS BUCH DER MEDIEN oder WEGWEISER FÜR MEDIEN UND ANRUFER

Allan Kardec

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Kapitel III: Sitzungen


Artikel 17: Die Sitzungen der Gesellschaft finden jeden Freitag um 20:00 Uhr statt, außer bei eventueller Änderung.


Die Sitzungen sind privat oder allgemein, aber sie sind nie öffentlich.


Jeder zur Gesellschaft gehörende Teilnehmer muss bei jeder Sitzung seinen Namen auf eine Anwesenheitsliste setzen.


Artikel 18: Stille und innere Sammlung werden während der Sitzungen streng verlangt und vor allem während der Studien. Niemand kann das Wort ergreifen, ohne es vom Vorsitzenden erhalten zu haben.


Alle Fragen an die Geistwesen müssen durch den Vorsitzenden gestellt werden, der sich, je nach Umständen, weigern kann, sie zu stellen.


Verboten sind vor allem alle nichtigen Fragen, Fragen von persönlichem Interesse, aus reiner Neugier oder solche, die nur die Geistwesen auf die Probe stellen sollen, genau wie alle, die keinen allgemeinen Nutzen für weitere Studien haben.



Ebenfalls verboten sind alle Diskussionen, die vom speziellen Thema, mit dem man sich beschäftigt, ablenken.


Artikel 19: Jedes Mitglied hat das Recht, jeden zur Ordnung zu rufen, der in der Diskussion von den Anstandsregeln abweicht oder die Sitzungen auf irgendeine Weise stört. Der Aufruf wird sofort zur Abstimmung gestellt. Wird er angenommen, kommt er ins Protokoll. Drei Ermahnungen innerhalb eines Jahres ziehen das Recht nach sich, das Mitglied, das sie hervorgerufen hat, zu streichen, ungeachtet seiner Stellung.


Artikel 20: Keine spiritistische Botschaft, die außerhalb der Gesellschaft erhalten wurde, kann vorgelesen werden, bevor sie nicht dem Vorsitzenden oder dem Ausschuss vorgelegt wurde, der sie zulassen oder ablehnen kann.


Eine Kopie jeder fremden Mitteilung, deren Vorlesung genehmigt wurde muss archiviert werden.


Alle während der Sitzungen erhaltenen Mitteilungen gehören der Gesellschaft. Die Medien, die sie geschrieben haben, können eine Kopie behalten.


Artikel 21: Private Sitzungen sind den Mitgliedern der Gesellschaft vorbehalten. Sie finden am 1., 3. und gegebenenfalls 5. Freitag jeden Monats statt.


Die Gesellschaft hebt für die Sondersitzungen alle Fragen auf, die die Verwaltung betreffen, genauso wie Themen, die mehr Ruhe und Konzentration erfordern, oder die vertieft werden sollen, bevor sie fremden Personen vorgestellt werden.


Den Privatsitzungen dürfen außer den aktiven Mitgliedern und den freien Mitarbeitern korrespondierende Mitglieder beiwohnen, die gerade in Paris sind, und Medien, die der Gesellschaft ihre Mitarbeit zur Verfügung stellen.


Kein Fremder ist zu den Privatsitzungen zugelassen, außer Sonderfällen mit vorheriger Zustimmung des Vorsitzenden.



Artikel 22: Die allgemeinen Sitzungen finden am 2. und 4. Freitag jeden Monats statt. Zu den allgemeinen Sitzungen lässt die Gesellschaft fremde Zuhörer zu, die vorübergehend daran teilnehmen können, ohne dazu zu gehören. Sie kann diese Erlaubnis gegebenenfalls zurückziehen. Niemand darf den Sitzungen als Zuhörer beiwohnen, ohne dem Vorsitzenden vorgestellt worden zu sein, von einem Mitglied der Gesellschaft, der garantiert, dass Unruhe oder Unterbrechung durch den Zuhörer entstehen.


Die Gesellschaft lässt als Zuhörer nur jene Personen zu, die Mitglieder werden wollen oder ihrer Arbeit zugeneigt sind und bereits genügend in die spiritistische Wissenschaft eingeführt sind, um sie zu verstehen. Die Genehmigung muss rigoros jedem verweigert werden, der nur durch Neugier angezogen wird oder dessen Anschauungen dem Spiritismus feindselig gegenüberstehen.


Die Zuhörer haben keine Redeerlaubnis außer in Ausnahmefällen, wenn der Vorsitzende es zulässt. Wer die Ordnung irgendwie stört, oder Feindseligkeit gegenüber der Arbeit der Gesellschaft zum Ausdruck bringt, könnte gebeten werden, sich zurückzuziehen. In jedem Fall wird es auf der Zulassungsliste vermerkt und der Zutritt wird ihm zukünftig verwehrt.


Angesichts der Tatsache, dass die Anzahl der Zuhörer auf die verfügbaren Plätze begrenzt ist, müssen alle, die den Sitzungen beiwohnen möchten, vorher in ein dazu vorgesehenes Verzeichnis eingetragen werden, mit Angabe ihrer Adresse und der sie empfehlenden Person. Folglich muss jede Bitte um Zutritt mehrere Tage vor der Sitzung an den Vorsitzenden gerichtet werden, der allein die Empfehlungsschreiben ausgibt, bis zur Schließung der Liste.


Die Empfehlungsschreiben gelten nur für den angegebenen Tag und die bezeichneten Personen.


Der Zutritt darf ein und derselben Person nur für zwei Sitzungen gewährt werden, außer bei vorheriger Zustimmung des Vorsitzenden und in außergewöhnlichen Fällen. Dasselbe Mitglied darf nicht mehr als jeweils zwei Personen gleichzeitig mitbringen. Die vom Vorsitzenden genehmigten Zutritte sind nicht begrenzt.


Nach der Eröffnung der Sitzung werden keine Zuhörer mehr zugelassen.