Kapitel I: Zweck und Gründung der Gesellschaft Artikel 1: Die Gesellschaft hat den Zweck, alle Phänomene zu untersuchen, die sich auf spiritistische Manifestationen beziehen und sie auf moralisch-philosophische, geschichtliche und psychologische Wissenschaften anzuwenden. Fragen zur Politik, religiösen Kontroversen und sozialem Wirtschaftssystem sind hier verboten. Sie wird den Namen führen: Pariser Gesellschaft für spiritistische Studien.
Artikel 2: Die Gesellschaft setzt sich aus aktiven und passive Mitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern zusammen. Sie kann den Titel der Ehrenmitgliedschaft an Personen verleihen, die in Frankreich oder im Ausland leben und ihr durch ihre Position oder ihre Arbeit bedeutende Dienste erweisen können. Die Ehrenmitglieder müssen jedes Jahr wiedergewählt werden
Artikel 3: Die Gesellschaft lässt nur Personen zu, die mit ihren Prinzipien und dem Ziel ihrer Arbeiten sympathisieren. Diejenigen, die schon in die Grundprinzipien der spiritistischen Wissenschaft eingeweiht worden sind oder ernsthaft von dem Wunsch beseelt sind, etwas darüber zu lernen. Folglich schließt sie jeden aus, der Unruhe in die Versammlungen bringen könnte, sei es durch einen feindlichen gesonnenen oder dem System entgegenwirkenden Geist, sei es durch irgendeine Ursache, die auf diese Weise zu unnützen Diskussionen führt und Zeit verschwendet. Alle Mitglieder schulden einander Wohlwollen und Freundlichkeit. Sie müssen unter allen Umständen das allgemeine Wohl über persönliche Probleme und Eigenliebe stellen.
Artikel 4: Um als freier Mitarbeiter zugelassen zu werden, muss man an den Präsidenten eine schriftliche Bitte richten, versehen mit dem Zusatz zweier fester Mitglieder, die für die Absichten des Bewerbers bürgen.
Die Bewerbung muss kurz berichten:
1. Ob der Bewerber bereits Kenntnisse auf dem Gebiet des Spiritismus besitzt.
2. Welcher Überzeugung in Bezug auf die grundlegenden Punkte der Wissenschaft er ist.
3. Auf welche Weise er sich einbringen will, um in allem den Bestimmungen nachzukommen.
Die Bitte wird dem Ausschuss vorgelegt, der prüft und den Vorschlag macht, ob sie gegebenenfalls angenommen, verschoben oder abgelehnt wird.
Die Verschiebung ist unerlässlich für jeden Kandidaten, der keinerlei Elemente der spiritistischen Wissenschaft kennt und nicht mit den Prinzipien der Gesellschaft sympathisiert.
Die freien Mitarbeiter haben das Recht, an allen Sitzungen teilzunehmen, allen Arbeiten und Diskussionen die dem Studium dienen, aber in keinem Fall haben sie Beschlussrecht bei Dingen, die die Gesellschaft betrifft.
Die freien Mitarbeiter werden erst im Jahr ihrer Zulassung beteiligt, und ihr Verbleib in der Gesellschaft muss am Ende dieses ersten Jahres bestätigt werden.
Artikel 5: Um festes Mitglied zu werden, muss man mindestens ein Jahr freier Mitarbeiter gewesen sein, mehr als der Hälfte der Sitzungen beigewohnt haben und während dieser Zeit offenkundige Beweise seiner Kenntnisse und Überzeugungen im Hinblick auf den Spiritismus geliefert haben, seiner Zustimmung zu den Prinzipien der Gesellschaft und seines Willens, in jeder Situation in Bezug auf seine Kollegen entsprechend den Prinzipien der Nächstenliebe und der spiritistischen Ethik zu handeln.
Die freien Mitarbeiter, die sechs Monate lang regelmäßig an den Versammlungen der Gesellschaft teilgenommen haben, können als feste Mitglieder zugelassen werden, wenn sie ansonsten die anderen Bedingungen erfüllen.
Die Zulassung wird offiziell mit Zustimmung des Mitarbeiters vom Ausschuss vorgeschlagen, wenn sie des Weiteren von drei anderen, festen Mitgliedern befürwortet wird. Sie wird dann gegebenenfalls mit geheimer Abstimmung, nach einem mündlichen Bericht des Ausschusses verkündet.
Die festen Mitglieder allein haben Beschlussrecht und genießen als einzige das durch Artikel 25 festgelegte Recht.
Artikel 6: Die Gesellschaft begrenzt, wenn sie es für angebracht hält, die Anzahl der freien Mitarbeiter und der festen Mitglieder.
Artikel 7: Korrespondierende Mitglieder sind diejenigen, die nicht in Paris wohnen, mit der Gesellschaft zusammenhängen und ihre nützlichen Unterlagen für ihre Studien liefern. Sie können auf die Vorstellung eines einzigen festen Mitglieds ernannt werden.