337. Man wird sagen, wenn der Verein auf einem falschen Weg ist, haben da die vernünftigen und wohlgesinnten Menschen nicht das Recht zur Kritik, und das Übel, ohne etwas zu sagen, geschehen lassen, sollen sie es durch ihr Stillschweigen gut heißen? Ohne Zweifel haben sie dazu das Recht, mehr noch, es ist ihre Pflicht. Wenn aber ihre Absicht wahrhaft gut ist, tragen sie ihre Meinung mit Anstand und Wohlwollen öffentlich und nicht im geheimen vor. Wenn man ihnen kein Gehör schenkt, ziehen sie sich zurück, denn man würde nicht begreifen, dass derjenige, der keinen Hintergedanken hätte, darauf besteht, in einer Gesellschaft zu bleiben, wo man Dinge tut, die ihm nicht zusagen.
Man kann daher den Grundsatz aufstellen, dass, wer immer in einer spiritistischen Gesellschaft durch irgendwelche Mittel Unordnung oder Uneinigkeit hervorruft, entweder offen oder unter der Hand, ein Anstifter oder wenigstens ein sehr schlechter Spiritist ist, von dem man sich so schnell wie möglich befreien sollte. Aber die Verpflichtungen selbst, welche alle Mitglieder untereinander verbinden, bieten da oft ein Hindernis. Deshalb soll man unauflösliche Verbindungen vermeiden. Gute Menschen fühlen sich stets im richtigen Mass verpflichtet, Übelgesinnte immer übermässig.