278. Hier wirft sich eine wichtige Frage auf, nämlich, ob es mit Gefahr verbunden ist oder nicht, böse Geister zu rufen? Das hängt vom Zweck ab, den man verfolgt und vom starken Einfluss, den man über sie hat. Die Gefahr ist gleich Null, wenn man sie zu einem ernsthaften belehrenden Zweck ruft und in der Absicht, sie zu bessern; dagegen ist die Gefahr sehr groß, wenn es nur aus Neugierde oder zur Unterhaltung geschieht, oder wenn man sich unter ihre Abhängigkeit begibt, indem man sie um irgendeinen Dienst bittet. Die guten Geister können ihnen in diesem Fall sehr wohl die Macht erteilen, das zu tun, was man von ihnen verlangt, mit dem Vorbehalt den Verwegenen, später zu bestrafen, der es gewagt hatte, ihre Hilfe anzurufen und ihnen mehr Macht zuzumuten, als Gott. Es ist umsonst, sich vorzunehmen, davon in der Folgezeit einen guten Gebrauch zu machen, und den Diener zu verabschieden, wenn er den Dienst geleistet hat. Dieser Dienst den man sich leisten ließ, so gering er auch sein mag, ist ein wahrhafter, mit dem bösen Geist geschlossener Pakt, und dieser lässt seine Leute nicht so leicht los. (Siehe Nr. 212)